Strahlenschutz

Strahlenschutz

Mit dem Begriff „Strahlenschutz“ verbinden wir den Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädigenden Wirkung ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.

Insbesondere Personal in kerntechnischen Anlagen muss ab einen bestimmten Grenzwert dosimetrisch überwacht werden. Die innerbetriebliche Dosimetrie obliegt den internen Strahlenschutzbeauftragten. Muss eine Fremdfirma in Kontrollbereichen einer kerntechnischen Anlage tätig werden, bedarf es einen externen Strahlenschutzbeauftragten, der die Dosimetrie sowie die Dokumentation mittels Strahlenpasses realisiert. Die für diesem Zwecke gültige Rechtsverordnung ist die Strahlenschutzverordnung. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass Fremdpersonal in Kontrollbereichen einer Röntgenanlage, ab einen bestimmten Grenzwert der Dosimetrie sowie der Dokumentation mittels Strahlenpasses unterliegt. Auch hier bedarf es eines externen Strahlenschutzbeauftragten. Die zu berücksichtigende Rechtsverordnung ist die Röntgenverordnung.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link 
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