Strahlenschutz
Mit dem Begriff „Strahlenschutz“ verbinden wir den Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädigenden Wirkung ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.
Insbesondere Personal in kerntechnischen Anlagen muss ab einen bestimmten Grenzwert dosimetrisch überwacht werden. Die innerbetriebliche Dosimetrie obliegt den internen Strahlenschutzbeauftragten. Muss eine
Fremdfirma in Kontrollbereichen einer kerntechnischen Anlage tätig werden, bedarf es einen externen Strahlenschutzbeauftragten, der die Dosimetrie sowie die Dokumentation mittels
Strahlenpasses realisiert. Die für diesem Zwecke gültige Rechtsverordnung ist die
Strahlenschutzverordnung. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass
Fremdpersonal
in Kontrollbereichen einer
Röntgenanlage, ab einen bestimmten Grenzwert der Dosimetrie sowie der Dokumentation mittels Strahlenpasses unterliegt. Auch hier bedarf es eines externen Strahlenschutzbeauftragten. Die zu berücksichtigende Rechtsverordnung ist die
Röntgenverordnung.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link Rundum-Service für Ihren Strahlenschutz oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
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