Strahlenschutz

Strahlenschutz

Unternehmen, die nach dem zur Zeit gültigen Strahlenschutzrecht beabsichtigen, ein genehmigungspflichtiges Radionuklid im Sinne des § 7 der Strahlenschutzverordnung in den betrieblichen Ablauf einzubinden, sind neben den strahlenschutztechnischen Auflagen auch verpflichtet den in diesem Zusammenhang stehenden Brandschutz zu realisieren.


Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Brandschutzbehörde ist verpflichtend.


Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Beurteilung des mit dem Strahlenschutz in Verbindung stehenden Brandschutzes.


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