Ermitteln und Festlegen von Strahlenschutzbereichen und Gefahrengruppen
Bei genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) sind Strahlenschutzbereiche einzurichten. Je nach Höhe der Strahlenexposition wird zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden.
Leistungsdetails:
Der § 52 StrlSchV “Vorbereitung der Brandbekämpfung” unterscheidet zwischen 3 Gefahrengruppen. Die Einteilung erfolgt nach der Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500).
Die Kombination aus mehrjähriger Erfahrung im Brandschutz und Strahlenschutz kann Ihrem Unternehmen unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen helfen, die Kosten, die in Verbindung mit den Gefahrengruppen stehen, erheblich zu reduzieren.
Leistungsdetails:
Copyright © 2024 Strahlenschutz Alle Rechte vorbehalten.