Ermitteln und Festlegen von Strahlenschutzbereichen und Gefahrengruppen

Ermitteln und Festlegen von Strahlenschutzbereichen und Gefahrengruppen

Strahlenschutzbereiche

Bei genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) sind Strahlenschutzbereiche einzurichten. Je nach Höhe der Strahlenexposition wird zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden.


Leistungsdetails:


  • Betrachtung der aktuellen Situation des Strahlenschutzes
  • Messtechnische Erfassung von Strahlenschutzbereichen
  • Unterstützung bei der Abgrenzung und Kennzeichnung von Kontroll- und Sperrbereichen
  • Informationen über Zugangsvoraussetzungen zum Betreten von Strahlenschutzbereichen
  • Übernahme weiterer Aufgaben nach Absprache

 

Gefahrengruppen

Der § 52 StrlSchV “Vorbereitung der Brandbekämpfung” unterscheidet zwischen 3 Gefahrengruppen. Die Einteilung erfolgt nach der Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500).

Die Kombination aus mehrjähriger Erfahrung im Brandschutz und Strahlenschutz kann Ihrem Unternehmen unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen helfen, die Kosten, die in Verbindung mit den Gefahrengruppen stehen, erheblich zu reduzieren.


Leistungsdetails:



  • Betrachtung der aktuellen Situation des Strahlenschutzes
  • Ausarbeitung von Alternativen zur Einstufung in Gefahrengruppen
  • Kommunikation mit dem nach Landesrecht zuständigen Behörden für den Brandschutz
  • Übernahme weiterer Aufgaben nach Absprache


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